Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Mit der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Offenlegungsverordnung) will die Europäische Union (EU) die Transparenz im Finanzsektor erhöhen. Finanzmarktteilnehmer müssen seit 10. März 2021 unterschiedliche Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen, die sowohl das Unternehmen selbst als auch dessen Produkte betreffen. Dazu zählen unter anderem Nachhaltigkeitsrisiken und der Umgang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.