Taxonomie: Die neue Messlatte für Klimaschutz
• Was hinter dem Begriff Taxonomie steht
• Was ab Ende 2021 als nachhaltiges Investment gilt
• Was die Taxonomie für Immobilien und Immobilienfonds bedeutet
Spätestens seit dem Pariser Klimaschutzabkommen und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2015 steht fest: Es ist keine Frage mehr ob, sondern nur noch wie Nachhaltigkeit beziehungsweise Klimaschutz in der Immobilienbranche umgesetzt wird. Das Thema steht inzwischen ganz oben auf der politischen Agenda der Europäischen Union (EU). Das Finanzsystem spielt dabei eine Schlüsselrolle, denn Kapital soll gezielt in nachhaltige Investitionen gelenkt werden. Was aber heißt „nachhaltig“ in diesem Zusammenhang? Um das zu klären, sieht der EU Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums zunächst die Schaffung einer einheitlichen Definition, der sogenannten Taxonomie, von nachhaltigen Anlageprodukten und Tätigkeiten vor. Die Grundlagen für ein entsprechendes Klassifizierungssystem hat die „Technical Expert Group“, kurz TEG, entworfen, die ihren finalen Report im März dieses Jahres vorlegte.
Sechs Ziele deckt die Taxonomie ab
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
6. Schutz gesunder Ökosysteme
Damit eine Tätigkeit überhaupt in die Taxonomie aufgenommen, also als nachhaltig klassifiziert, werden kann, muss sie zu mindestens einem der ökologischen Ziele einen substanziellen Beitrag leisten und darf keines der anderen Ziele schädigen (Do No Significant Harm-Regel). Außerdem müssen die sozialen Mindestanforderungen erfüllt sein. Letztere ergeben sich aus den Kernarbeitsnormen der ILO, den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen sowie den UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Internationalen Charta der Menschenrechte.
Die nächsten Schritte: Die Evaluationskriterien und „Do No Significant Harm“ - Anforderungen werden durch sogenannte „Delegierte Rechtsakte“ konkretisiert. Zunächst allerdings nur für die ersten beiden Klimaziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel). Das Verfahren soll bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden und Ende 2021 erstmalig anwendbar sein.
Was bedeutet die Taxonomie für Immobilien?
„Zunächst einmal ist wichtig festzustellen, dass die Anwendung der Taxonomie freiwillig ist, wenn die Investments nicht ausdrücklich als nachhaltig ausgewiesen werden. Allerdings dürfte durchaus ein Wettbewerbsnachteil entstehen und die Investorennachfrage sinken, wenn man sich als einer der wenigen Marktteilnehmer nicht an die neuen Standards anpasst und den Nachhaltigkeitsgrad eines Objektes oder eines Portfolios angibt“, so Jan von Mallinckrodt, Head of Sustainability bei der Union Investment Real Estate GmbH. Was sieht das Klassifizierungssystem im Immobilienbereich vor? „Die TEG hat sich hier vor allem auf die Bereiche Neubau, Renovierung, Kauf und Bestand sowie individuelle Maßnahmen konzentriert. Ziel ist, künftig nur noch energiesparende und ressourceneffiziente Gebäude als zulässige, also nachhaltige, Investments zu klassifizieren“, erklärt von Mallinckrodt.
Ist das schon umsetzbar?
Nein, aufgrund fehlender Daten und sehr ungleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU, klimatischer und regulatorischer Natur, wird übergangsweise mit den bestehenden nationalen Standards und Regularien gearbeitet. Als Maßstab für nachhaltige Gebäude gelten die besten 15 Prozent der Immobilien des jeweiligen lokalen Marktes. Da allerdings diese Daten noch nicht vorliegen, bedient man sich in der Übergangszeit der sogenannten Energy Performance Certificate (EPC) Ratings. Objekte gelten als nachhaltig, wenn sie über ein EPC Rating von A verfügen oder es binnen drei Jahren durch Sanierung erhalten. Es reicht aber auch, wenn der Primärenergiebedarf innerhalb von drei Jahren um mindestens 30 Prozent gesenkt wird. Bei Transaktionen außerhalb der EU sollen die vergleichbaren nationalen Bewertungen und Zertifikate gelten.
Bis zum Jahr 2030 sollen dann schrittweise gleiche Wettbewerbsbedingungen und die Datenlage hergestellt werden, so dass in 2050 Null-Energie-Gebäude ohne Treibhausgasausstoß das Maß aller Dinge sind.
„Es gibt aktuell noch keine Hinweise darauf, wie die obersten 15 Prozent der Gebäudeklassen ermittelt werden sollen. Daher stehen dem Markt die notwendigen Vergleichsdaten nicht zur Verfügung und wir können nicht abschließend einschätzen, wie unser Immobilienportfolio in dieser Taxonomie abschneiden würde. Wir können anhand der EPC Ratings aber jetzt schon sehen, dass wir eine vergleichbar hohe Gebäudequalität in unseren Portfolios haben“, erklärt Jan von Mallinckrodt. Union Investment hat bereits im Frühjahr 2018 eine „Manage to Green“-Strategie für ihr gewerbliches Immobilienportfolio veröffentlicht. Von Mallinckrodt: „Diese Strategie setzen wir auch weiterhin um. Unser 2019 gestartetes „atmosphere“-Label beispielsweise berücksichtigt bereits viele der Taxonomie-Kriterien und zeigt mit einer Kennzahl an, zu wieviel Prozent eine Gewerbeimmobilie oder ein Teilportfolio aus unserem Bestand die Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 erfüllt – und was noch zu tun ist.“
Kostendruck und Stranded Assets
Steigen die Kosten und werden nicht taxonomiekonforme Objekte zu Stranded Assets? Von Mallinckrodt: „Die Taxonomie soll auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen und in erster Linie dabei helfen, sogenanntes Greenwashing zu vermeiden. Die Gefahr von Stranded Assets sehen wir weniger durch die neue Taxonomie, sondern durch die Regulatorik einzelner Legislativen. In Deutschland ist beispielsweise das Klimaschutzgesetz zu nennen, dessen Bestimmungen jederzeit auch mit Sanktionsandrohungen verbunden werden könnten, wenn Bestandshalter ihr Portfolio nicht entlang des aufgezeigten Klimapfads weiterentwickeln.“ In den USA, Großbritannien und den Niederlanden etwa wurden bereits Gesetze verabschiedet, deren Missachtung klare Sanktionen zur Folge hat.
„Auch der Kostendruck zur nachhaltigen Bestandsoptimierung ergibt sich weniger aus der Taxonomie als solches, sondern vielmehr aus den politisch vereinbarten Klimaschutzzielen bis 2050 sowie aus den jeweiligen Klimaschutzgesetzen der einzelnen Länder“, erklärt von Mallinckrodt und weiter: „Hinzu kommt, dass auch immer mehr Großunternehmen ambitionierte Nachhaltigkeitsziele verfolgen und vor diesem Hintergrund den Druck auf Flächenanbieter zur Optimierung von Immobilien erhöhen könnten.“ Grundsätzlich erfasse Union Investment bereits heute schon eine Vielzahl von Daten, die über die Nachhaltigkeit einer Gewerbeimmobilie oder eines Portfolios Auskunft geben, beispielsweise im Rahmen des CSR-Berichts. Mallinckrodt: „Ein Taxonomie-Reporting würde den Aufwand daher voraussichtlich nur leicht erhöhen.“
Sie haben Fragen rund um das Thema Taxonomie?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf!
Jan von Mallinckrodt
Head of Sustainability
Tel. +49 40 34919-4512
Jan.vonMallinckrodt(at)union-investment.de