Gesetzgeber

Gesetzgeber drängen auf mehr Energieeffizienz

Nachhaltigkeit besitzt auf der politischen Agenda vieler Regierungen einen hohen Stellenwert. Dies schlägt sich in zahlreichen nationalen Gesetzen und Verordnungen sowie internationalen Abkommen und Verträgen nieder. Immobiliengesellschaften sollten diese bei ihren Investitionsentscheidungen und im Management ihrer Objekte beachten und auch laufende Gesetzgebungsverfahren genauestens beobachten, um deren Auswirkungen frühzeitig einschätzen zu können.

Ehrgeizige Einsparziele

In Deutschland hat die aktuelle Bundesregierung die Energiewende zu einem ihrer zentralen Projekte erklärt. Neben dem Ausstieg aus der Atomkraft und dem Ausbau der erneuerbaren Energien bildet die Energieeinsparung die zweite Säule dieser Politik. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode ihren Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) auf den Weg gebracht.

Das Ziel der Bundesregierung, die Primärenergieverbrauch in Deutschland gegenüber 2008 bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren und bis 2050 zu halbieren, trifft Immobilienunternehmen im besonderen Maße: Mit einem Anteil von fast 40 Prozent sind Gebäude die größten Verbraucher von Endenergie in Deutschland. Die Bundesregierung hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu „klimaneutralen“ Gebäudebestand zu erreichen.

Energieeffizienz

Niedrigstenergiestandard kommt

Aus Sicht der gewerblichen Immobilienwirtschaft gilt es, den Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan (NAPE), den das Bundeskabinett am 18. Juni 2014 in seiner dritten Version beschlossen hat im Auge zu behalten. Als eine der Maßnahmen ist dort die seit 2002 geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Deren jüngste Novelle (EnEV 2014) trat am 1. Mai 2014 mit Verschärfungen beim Energieausweis und der Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten ab 2016 in Kraft. Die Standards für die energetische Sanierung von Altbauten wurden ebenfalls angehoben. 2016 soll die EnEV erneut weiterentwickelt werden und dann gemäß der EU-Gebäuderichtlinie für Neubauten den Niedrigstenergiegebäudestandard einführen. Dieser soll für private Gebäude ab 2021 und für öffentliche Gebäude ab 2019 greifen.

Auch die Europäische Union hat im Rahmen ihrer Klimapolitik im Jahr 2007 konkrete Energieeinsparungsziele vereinbart. Unter anderem sieht sie eine 20-prozentige Reduzierung des Primärenergieverbrauchs der Union bis zum Jahr 2020 (gegenüber 1990) vor. In diesem Licht ist die EU-Energieeffizienzrichtlinie zu verstehen, die Mitgliedsstaaten unter anderem verpflichtet, sicherzustellen, dass alle gewerblichen Unternehmen, die kein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen lassen. Dabei sind auch die Energieverbräuche der Gebäudeflächen zu berücksichtigen. Um die EU-Effizienzrichtlinie in nationales Recht umzusetzen, wurde das deutsche Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (EDL-G) entsprechend angepasst.

Immobilien-Branche zieht mit und formuliert Forderungen

Während Union Investment grundsätzlich die Einsparung von Energie und die Steigerung der Energieeffizienz als Teil der eigenen Unternehmensphilosophie ausdrücklich begrüßt, darf die Wirksamkeit einzelner NAPE-Maßnahmen zumindest als umstritten gelten. Insbesondere sind eine Vielzahl von auf den Wohnungsbau zugeschnittenen Maßnahmen nicht ohne weiteres auf gewerblich genutzte Gebäude zu übertragen. Hier könnte durch intensive Zusammenarbeit mit der Branchenverbänden Abhilfe geschafft werden.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss, in dem Union Investment aktiv mitwirkt, hat als Sprachrohr der deutschen Immobilienwirtschaft in Hinblick auf den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz bereits einige Forderungen an die Politik formuliert und Handlungsfelder abgesteckt. Aus Sicht der Branche ist es dabei unabdingbar, bei allen geplanten Maßnahmen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beizubehalten. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch finanzierbar.

Eine zentrale Aufgabe für Politik und Branche sieht der ZIA in der Entwicklung von Kennzahlen und Benchmarks, die der Heterogenität von Immobilien Rechnung tragen, denn nur auf Basis verlässlicher Zahlen ist ein Vergleich und damit eine sinnvolle politische Steuerung möglich. Hier haben der Zentrale Immobilien Ausschuss und seine Mitgliedsunternehmen schon wertvolle Vorarbeit geleistet.

 

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